Was beinhaltet der Job im Werkschutz?

Der Werkschutz ist ein weit verbreiteter und auch in unserem Unternehmen eine langjährig etablierte Sparte. Die Sicherheitsmaßnahmen beziehen sich auf ein bestimmtes Areal, im Werkschutz typischerweise ein Werksgelände – also etwa eine Fabrikanlage. Der Objektschutz für das jeweilige Gelände umfasst alle auf dem abgesteckten Areal befindlichen Gebäude, Flächen, Geräte und sonstigen Eigentümer des Auftraggebers. Da sich hier sowohl in Größe als auch Vielschichtigkeit des zu bewachenden Objektes große Variablen ergeben, können auch die jeweiligen Auftragsdetails sehr unterschiedlich ausfallen. Der Job im Werkschutz ist als immer wieder aufs Neue interessant und es ist manchmal nahezu unvorhersehbar, welche Herausforderungen ein neuer Auftrag bereithält.

Definition Werkschutz

Als Werkschutz wird jegliche Art von Bewachung und Überwachung für gewerbliche Gebäude bezeichnet. Dabei obliegt es dem Werkschutz, die Ordnung aufrechtzuerhalten und auf dem Werksgelände für Sicherheit zu sorgen. Das kann zum Beispiel im Detail bedeuten, Zugangskontrollen durchzuführen, etwa durch Pförtner, sowie auch Werksbegehungen durchzuführen und/oder die Warnmeldeanlage zu beaufsichtigen.

Wer darf als Werkschutz arbeiten?

Grundvoraussetzung für einen Job im Werkschutz ist eine Unterrichtung nach § 34a GewO.

Das besagt § 34a GewO

Dieser Abschnitt der Gewerbeordnung hat immer wieder hohe Relevanz im Arbeitsalltag einer Sicherheitsfirma. Er bezieht sich auf das Bewachen fremden Eigentums, sowie das Leben anderer. Da sich durch solche Tätigkeiten eine hohe Verantwortung ergibt, unterliegen sowohl Beauftragungs- wie auch Angestelltenverhältnisse im Bereich Bewachung strikten Regelungen.

Diese sind im § 34a GewO fixiert. Mit dem Paragraphen sollen per Gesetz die unbedingte Zuverlässigkeit und Qualifikation derjenigen Personen gewährleistet, die Aufgaben zum Schutz anderer und/oder deren Eigentum ausüben.
Eine Schulung, sowie eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO sind Voraussetzungen für eine Anstellung im Bereich Security.

Zusätzlich gibt es aber auch Lehrgänge, durch die sich die Kompetenzen im Werkschutz erweitern lassen. Entsprechende Abschlüsse lauten etwa Servicekraft, bzw. Fachkraft oder Meister für Schutz und Sicherheit. Im Rahmen eines Studiums kann sogar ein Bachelor-Abschluss im Fachbereich Sicherheitsmanagement erreicht werden.

Was darf der Werkschutz und was nicht?

Bei vielen unserer Security Dienstleistungen muss man es dazu sagen, so auch beim Werkschutz: Wir sind nicht die Polizei und dürfen daher auch keine Hoheitsrechte ausüben. Wir sind ein privates Sicherheitsunternehmen und haben entsprechende Gesetze zu beachten. Das heißt, Sicherheitsleute im Werkschutz üben – wie etwa auch im Revierdienst oder im Wachdienst – ihre so genannte Garantenpflicht aus. Dabei handelt es sich um die Pflicht, das zu bewachende Objekt oder die Schutzperson vor potentiellen Gefahrenquellen zu beschützen.

Garantenpflicht im Werkschutz

Die Garantenpflicht besagt im konkreten Falle Werkschutz, dass ein Sicherheitsmitarbeiter den Eintritt eines bestimmten Tatbestandes, etwa Diebstahl, unbefugtes Betreten, Sabotage, nicht eintritt. Das heißt, durch den Werkschutz soll eine sowohl geografisch, als auch zeitlich lückenlose Überwachung eines Geländes gewährleistet werden, die jegliche wie auch immer gearteten negativen Ereignisse für den Auftraggeber ausschließen kann.

Rechte und Befugnisse im Werkschutz

Der Werkschutz ist also der Sicherheitsgarant für das zu überwachende Objekt. Das heißt aber nicht, dass der Security Mitarbeiter hoheitliche Befugnisse hätte. Das heißt, der Werkschutz darf nicht etwa die Amtshandlungen eines Polizisten ausüben, wie zum Beispiel Personengewahrsam.
Er darf folgende Handlungen im Zuge des Werkschutzes ausüben:

  • Hausrecht
  • Jedermannsrechte: Selbsthilfe, Notwehr, Notstand
  • vorläufige Festnahmen
  • vom Werksbetreiber übertragene Besitzdienerrechte

Aufgaben im Werkschutz

Der Aufgabenbereich im Werkschutz Job ist sehr weitreichend und verzweigt und kann unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:

Kontrollgänge, Patrouillen, Streifendienste

Vor allem bei größeren und weit verzweigten Objekten sind regelmäßige Kontrollen enorm wichtig. Es gilt, die auszuführenden Pflichten des Werkschutzes auszuüben, sprich mögliche Gefahren festzustellen und gegebenenfalls zu melden. Diese generelle Gelände- und Betriebsmittelüberwachung kann sowohl Schäden betreffen, wie auch Diebstähle oder unbefugtes Betreten. Im Idealfall hat der entsprechende kontrollierende Sicherheitsmitarbeiter Funkkontakt zur ebenfalls durch den Werkschutz besetzten Alarm- und Meldezentrale.

Alarm- und Meldewesen

Und damit zum Alarmieren in Not-, Gefahren- oder Schadensfällen. Dem Wachdienst obliegt hierbei sowohl die direkte Intervention, als auch die Benachrichtigung der Behörden. Sprich, im Brandfall hat der Werkschutz zunächst die Feuerwehr, bei einem Einbruchs- oder Diebstahldelikt die Polizei zu alarmieren. Zusätzlich muss der Werkschutz auch seine Pflichten als Sicherheitsgarant ausüben (siehe oben).

Schadensprävention

Zu diesen Pflichten gehört zu einem gewissen Grad auch die Schadensprävention, die sich aber vor allem auf Arbeits- oder Verfahrensanweisungen bezieht. Es geht dabei zum Beispiel um organisatorische Richtlinien oder Vorschriften im Unternehmensablauf, für deren Einhaltung der Werkschutz teilweise einzustehen hat. Hierbei kommt es jedoch immer auch auf die individuelle Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber und dessen Größe an. Oftmals werden gewisse Aufgaben in diesem Bereich auch von internen Mitarbeitern wahrgenommen. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann aber die Abwendung von Gefahren und Schäden vom Auftraggeber auch dem Werkschutz übertragen werden.

Pförtnerdienste / Postendienste / Torkontrolldienste

Sie sind sozusagen der äußere Ring im Werkschutz. Die Pförtner überwachen die Zugänge und Zufahrten auf ein Werksgelände, lassen sich Zugangsberechtigungen zeigen oder verhindern gegebenenfalls unbefugtes Eintreten. Anders als die allgemeine Zugangskontrolle, findet diese Art der Einlasskontrolle am Pförtnerhaus statt, also einem befestigten Gebäude, nicht selten auch mit Schranken, sowie Alarm- und Funkanlage.

In den Bereich der Pförtnerdienste können auch die Fahrzeugkontrollen fallen. Dabei hat der Sicherheitsdienst die Ladung, bzw. die Fahrer eines Fahrzeugs auf Zufahrtsberechtigung zu überprüfen, bevor diese erteilt werden kann.

Empfangsdienste / Zutrittskontrollen

Eigentlich eher aus der Event Sicherheit bekannt, können Zutrittskontrollen auch im Zuge der Werksicherheit stattfinden. In den meisten Fällen handelt es sich aber dabei nicht um Durchsuchungen, wie zum Beispiel bei der Einlasskontrolle an Fußball-Stadien, sondern eher um Befugniskontrollen, wie etwa das Prüfen von Mitarbeiter-Ausweisen. Diese Zutrittskontrollen können sich mit dem Pförtnerdienst überschneiden, oder aber auch innerhalb eines repräsentativen Empfangsbereiches auf dem Werksgelände stattfinden.

Erste Hilfe

Auch im Aufgabenbereich des Werksschutzes, die Leistung von erster Hilfe auf dem gesamten Werksgelände, sofern der Mitarbeiter als erster an einem Unfallort ist. Die erste Hilfe sieht folgende Maßnahmen vor:

  1. Absichern und Eigenschutz
  2. Notruf
  3. Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  4. Gegebenenfalls weitere Ersthilfe
  5. Übergabe an einen Rettungsdienst

Der Werkschutz Mitarbeiter ist in diesem Fall ein Glied der so genannten Rettungskette und muss als Ersthelfer die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (3. Glied der Rettungskette) überbrücken.
Natürlich ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ein zentraler Bestandteil der Eignung für einen Job im Werkschutz, da im Rahmen dieser Tätigkeit immer wieder Notfälle auftreten können, die den Einsatz von erster Hilfe erfordern. Dazu gehören Werksunfälle aller Art, wie Wunden oder Verbrennungen, Verätzungen oder diverse physische Verletzungen.

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