Unternehmensrichtlinien

Um sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden und eine bestmögliches Dienstleistung erbracht werden kann, erwartet das Unternehmen RAD Sicherheit von seinen Mitarbeiter, die unten aufgeführten Verhaltensregeln zu befolgen. Diese entsprechen den Interessen der Mitarbeiter, des Unternehmens und der Kunden.

Die Verhaltensrichtlinien decken ein weites Spektrum an unternehmerischen Praktiken und Vorgehensweisen ab. Nicht alle Sachverhalte, die möglicherweise entstehen, können erfasst werden, jedoch legen die Richtlinien grundlegende Prinzipien dar, die für alle Mitarbeiter des Unternehmens gelten.

Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, jeden bekannten oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften des Unternehmens zu melden.

Verstöße werden diszipliniert und können – je nach Schwere der Verstöße – zur Entlassung führen. Rechtsverletzungen werden zudem zivil- oder strafrechtlich verfolgt.

Verhaltensrichtlinien im Unternehmen

  • Unsere Mitarbeiter schützen Leben, Gesundheit und Eigentum. Sie verhindern Vergehen gegen unsere Auftraggeber und deren Eigentum.
  • Unsere Mitarbeiter zeigen Aufrichtigkeit, Selbstdisziplin und persönliche Integrität bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten.
  • Unsere Mitarbeiter zeigen gegenüber sich selbst und anderen Zivilcourage.
  • Unsere Mitarbeiter verhalten sich loyal gegenüber ihrer Arbeit, dem Unternehmen und seinen Kunden. Alle Entscheidungen müssen nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Unternehmen und den Kunden getroffen werden.
  • Unsere Mitarbeiter verhalten sich auf eine professionelle, souveräne und dabei service-orientierte Art und Weise.
  • Unsere Mitarbeiter dürfen bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit keine Gewalt anwenden. Bedrohungen, Misshandlungen oder Nötigungen sind strengstens verboten. Physische Einwirkung darf nur im Rahmen der „Jedermannsrechte“ angewandt werden.
  • Unsere Mitarbeiter vermitteln einen positiven, respektvollen und hilfsbereiten Eindruck, wenn sie miteinander, mit Ihren Vorgesetzten, mit Kunden oder der breiten Öffentlichkeit in Kontakt stehen.
  • Unsere Mitarbeiter behandeln alle Personen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Gruppenzugehörigkeit gleichberechtigt. Unser Unternehmen legt großen Wert auf Chancengleichheit. Wir dulden keine Benachteiligung oder Schikane gegenüber Kollegen und anderen Mitarbeitern.
  • Unsere Mitarbeiterhaben wahren zu jeder Zeit ein gepflegtes Erscheinungsbild.
  • Sichtbare Tätowierungen überschreiten den Rahmen der noch akzeptablen individuellen Auffälligkeit, dazu zählen auch Haar- und Barttracht sowie sonstige sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale.
  • Unseren Mitarbeitern ist das Annehmen von Trinkgeldern oder Abfindungen für jegliche Zwecke streng untersagt.
  • Der Konsum von Drogen oder Alkohol am Arbeitsplatz ist verboten und wird nicht toleriert.
  • Unsere Mitarbeiter dürfen Ihren Arbeitsbereich nicht verlassen, außer wenn sie von einem Vorgesetzten oder autorisierten Vertreter des Auftraggebers entbunden werden oder die Erfüllung ihrer Aufgaben dies erfordert.
  • Unsere Mitarbeiter respektieren die Privatsphäre anderer, indem sie alle während ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen, vertraulich behandeln, außer die Offenlegung wird vom Gesetz, dem Unternehmen oder dem Kunden gefordert.
  • Die nicht-autorisierte Nutzung oder Verbreitung von geschützten Informationen stellt einen erheblichen Verstoß der Unternehmensrichtlinien dar. Geschütze Informationen beinhalten geistiges Eigentum wie Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen, Einsatz- und auftragsbezogene Detailinformationen sowie Dienstpläne, Dienstanweisungen, Projektbriefings und Vergütungsinformationen.
  • Unsere Mitarbeiter dürfen sich öffentlich nicht bezüglich Angelegenheiten, die das Unternehmen, seine Kunden oder Arbeitskollegen betreffen, äußern.
  • Unsere Mitarbeiter dürfen die vom Unternehmen oder von den Auftraggebern bereitgestellten Telefone und Internet/Mail-Systeme nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Entgegennehmen oder das Tätigen von persönlichen Anrufen, die keinen Notfall darstellen, sind während des Dienstes nicht gestattet.
  • Unsere Mitarbeiter dürfen folgende Gegenstände während des Dienstes nicht bei sich haben, außer es wurde vom Vorgesetzten ausdrücklich erlaubt:
    • TV-Geräte und Empfänger
    • Spielkonsolen & Recorder
    • persönliche Diktiergeräte oder Kameras
    • Lesematerial
    • persönliche Laptops, Notebooks, Tablets oder Computer
    • Waffen, die nicht in der projektbezogenen Dienstanweisung aufgeführt sind.
    • Drogen, Alkohol oder andere berauschende Mittel
  • Unsere Mitarbeiter dürfen keine Arbeitsmaterialien oder Betriebsausstattung für private Zwecke nutzen, es sei denn dies ist im Einzelfall ausdrücklich gestattet.
  • Unseren Mitarbeitern ist es nicht gestattet während der Arbeitszeit Besuch zu empfangen.
  • Unsere Mitarbeiter sind dazu aufgefordert, ihre Vorgesetzten, Führungskräfte oder andere relevante Kollegen über Beobachtungen zu informieren, bei denen sie einen Verdacht auf illegale Aktivitäten oder auf Verstöße gegen die Verhaltensrichtlinien und gegen die Unternehmenspolitik haben. Von den Mitarbeitern wird eine Kooperation bei internen Recherchen und Untersuchungen bezüglich Fehlverhaltens anderer erwartet.

Sicherheitsüberprüfung:

Jeder Mitarbeiter muss zu Beginn seiner Beschäftigung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Außendarstellung:

Alle Mitarbeiter verpflichten sich, ihre Persönlichkeit auf Sozialen Plattformen neutral zu präsentieren und sich in keiner Weise mit Waffen, Drogen, Materialien, Personen oder in Umgebungen zu zeigen, die der Reputation des Unternehmens oder dessen Auftraggebern widersprechen oder schaden.

Physische Standards:

Unsere Mitarbeiter müssen körperlich in der Lage sein, alle Funktionen ihrer zugewiesenen Pflichten ausüben zu können. Dies beinhaltet häufiges und/oder langes Laufen, Stehen, Sitzen, Bücken und gelegentliches Rennen. Physische Ausdauer ist Voraussetzung für Standhaftigkeit und Durchhaltevermögen bei Temperatur- und Klimaveränderungen.

Unsere Mitarbeiter sind jederzeit wach und aufmerksam, um angemessen auf Notfallsituationen reagieren zu können. Alle Mitarbeiter müssen im Bedarfsfall Erste Hilfe leisten können.

Dienstkleidung

Die Ordnungsdienstmitarbeiter tragen zur deutlichen Erkennung einheitliche saisonale Dienstkleidung, Schuhe und Ausrüstung. Diese ist von behördlichen Einsatzkräften zu unterscheiden. Darüber hinaus bietet unser Unternehmen ein großes Spektrum an Einsatzkleidung für spezielle Anlässe an.