Eine Alarmverfolgung wird eingeleitet, wenn eine ungewöhnliche, auffällige oder gefährliche Situation aus einem Objekt gemeldet wird. Bei einem Einbruch, einem Überfall, einem Brand, oder einer technischen Störung wird ein Notruf abgesetzt und Hilfe angefordert. Notrufe können manuell durch Personen oder automatisch durch Gefahrenmeldeanlagen ausgelöst werden und laufen in der Regel über Internetleitungen in einer Notrufzentrale auf.

Bei großen Betrieben, Fabriken oder Messehallen befindet sich die Zentrale nicht selten gebäudeintern, bei kleinen Betrieben oder Privathäusern werden die Meldungen meistens an einen externen Dienstleister z. B. einen Wach- oder Sicherheitsdienst geleitet.

Sobald die Notrufzentrale die Gefahrenmeldung erhält, wird die Alarmverfolgung eingeleitet.

Je nach Vorfall wird umgehend ein mobiler Sicherheitsmitarbeiter, ein Techniker, die Polizei, die Feuerwehr oder ein Rettungswagen angefordert. Oftmals kann es auch zu Kombinationen der genannten Einsatzkräfte kommen. Ein Großteil der extern gesicherten Objekte, arbeitet mit Sicherheitsdiensten, die regelmäßig vor Ort sind und die örtlichen Gegebenheiten kennen.

Trifft ein Sicherheitsmitarbeiter am Objekt ein, verschafft er sich einen ersten Eindruck und führt eine sogenannte Außenhautkontrolle durch. Sind Türen oder Fenster mit Gewalt beschädigt worden oder gibt es Hinweise auf eine Straftat, alarmiert er sofort die Polizei. Diese übernimmt dann vor Ort die weitere Weisung. Nun wird das Objekt betreten, bzw. sich Zutritt verschafft, wenn keine Person mit Schlüssel oder Zutrittskarte vor Ort ist. Wenn nötig wird das Notstrom Aggregat des Gebäudes aktiviert, um ausreichend Licht für einen Kontrollgang im Gebäude zu gewährleisten. Der Rundgang und eventuelle Vorkommnisse werden von den Einsatzkräften protokolliert.

Ist die Gefahr gebannt oder wurde ein Fehlalarm festgestellt, erhält die Notrufzentrale und gegebenenfalls der Eigentümer des Objektes eine entsprechende Rückmeldung.

Zusatzfakten:

  • Bei knapp 80% aller Notrufe aus Objekten handelt es sich um Fehlalarme.
  • Alarmfahrer privater Sicherheitsdienste haben keine Sonderrechte und sind auch im Notfall nicht befugt, die Straßenverkehrsordnung zu missachten. (nur die Polizei, Rettungswagen und die Feuerwehr)
  • Notrufe in Banken werden bei Überfällen stumm ausgelöst, um die Bankräuber nicht auf die Flucht vorzubereiten.

eine Alarmverfolgung wird eingeleitet, wenn eine ungewöhnliche, auffällige oder gefährliche Situation aus einem Objekt gemeldet wird.
Bei einem Einbruch, einem Überfall, einem Brand, oder einer technischen Störung wird ein Notruf abgesetzt und Hilfe angefordert. Notrufe können manuell durch Personen oder automatisch durch Gefahrenmeldeanlagen ausgelöst werden und laufen in der Regel über Internetleitungen in einer Notrufzentrale auf. Bei großen Betrieben, Fabriken oder Messehallen befindet sich die Zentrale nicht selten gebäudeintern, bei kleinen Betrieben oder Privathäusern werden die Meldungen meistens an einen externen Dienstleister z. B. einen Wach- oder Sicherheitsdienst geleitet.

Sobald die Notrufzentrale die Gefahrenmeldung erhält, wird die Alarmverfolgung eingeleitet.
Je nach Vorfall wird umgehend ein mobiler Sicherheitsmitarbeiter, ein Techniker, die Polizei, die Feuerwehr oder ein Rettungswagen angefordert. Oftmals kann es auch zu Kombinationen der genannten Einsatzkräfte kommen. Ein Großteil der extern gesicherten Objekte, arbeitet mit Sicherheitsdiensten, die regelmäßig vor Ort sind und die örtlichen Gegebenheiten kennen.
Trifft ein Sicherheitsmitarbeiter am Objekt ein, verschafft er sich einen ersten Eindruck und führt eine sogenannte Außenhautkontrolle durch. Sind Türen oder Fenster mit Gewalt beschädigt worden oder gibt es Hinweise auf eine Straftat, alarmiert er sofort die Polizei. Diese übernimmt dann vor Ort die weitere Weisung. Nun wird das Objekt betreten, bzw. sich Zutritt verschafft, wenn keine Person mit Schlüssel oder Zutrittskarte vor Ort ist. Wenn nötig wird das Notstrom Aggregat des Gebäudes aktiviert, um ausreichend Licht für einen Kontrollgang im Gebäude zu gewährleisten. Der Rundgang und eventuelle Vorkommnisse werden von den Einsatzkräften protokolliert.

Ist die Gefahr gebannt oder wurde ein Fehlalarm festgestellt, erhält die Notrufzentrale und gegebenenfalls der Eigentümer des Objektes eine entsprechende Rückmeldung.

Zusatzfakten:

– Bei knapp 80% aller Notrufe aus Objekten handelt es sich um Fehlalarme.
– Alarmfahrer privater Sicherheitsdienste haben keine Sonderrechte und sind auch im Notfall nicht befugt die Straßenverkehrsordnung zu missachten. (nur die Polizei, Rettungswagen und die Feuerwehr)
– Notrufe in Banken werden bei Überfällen stumm ausgelöst, um die Bankräuber nicht auf die Flucht vorzubereiten.