So vielseitig wie die Einsätze ist auch die entsprechende Dienstbekleidung im privaten Sicherheitsgewerbe.

Sie zählt genauso wie das richtige Equipment zur Grundausrüstung von Sicherheitsmitarbeitern und variiert je nach Auftrag. Für das Tragen von Dienstbekleidung gibt es unterschiedliche Gründe. Grundsätzlich ist es üblich, dass Mitarbeiter während ihrer Einsätze im Sicherheitsdienst, Veranstaltungs-, Objekt- oder Personenschutz Dienstbekleidung tragen. Sei es als allgemeine Erkennungshilfe für Besucher, Passanten und andere Mitwirkende oder als Zeichen dafür, bei welchem Gewerbebetrieb sie angestellt sind.

Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. Ladendetektive oder Personenschützer, die unerkannt bleiben sollen, tragen selbstverständlich keine Outfits, die ihre Position offenlegen.

Die Bewachungsverordnung in Bezug auf Dienstkleidung

Unabhängig vom Einsatzort müssen bestimmte Kriterien bei der Dienstkleidung beachtet werden. Diese werden in §19 der Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt. So muss sich die Kleidung der Sicherheitsmitarbeiter deutlich von den Uniformen der Streitkräfte sowie der behördlichen Vollzugsorgane unterscheiden. Sprich, die Mitarbeiter von privaten Sicherheitsfirmen müssen sich optisch deutlich von Polizei, Ordnungsamt oder der Bundeswehr abheben. Es dürfen keinerlei Abzeichen getragen werden, die Amtsabzeichen ähneln und daher irreführend sein können.

 

Geht es um die Sicherung eines befriedeten Geländes, wie beispielsweise eine Großbaustelle oder ein eingezäuntes Privatanwesen, so sind private Sicherheitsdienste ebenfalls dazu verpflichtet, ihr Team mit entsprechender Dienstkleidung auszustatten

Welche Arten von Dienstbekleidung kommt zum Einsatz?

Wir unterteilen die Arbeitsbekleidung unserer Mitarbeiter grob in zwei Kategorien, formelle und informelle Kleidung.

Formell: Im Personenschutz und bei gehobenen Veranstaltungen, wie z. B. beim Sicherheitseinsatz in Davos, tragen unsere Einsatzkräfte vorrangig dunkle Anzüge. Diese gewährleisten sowohl eine diskrete als auch einheitliche Optik.

Informell: Im Veranstaltungsschutz, zum Beispiel bei Festivals oder beim Straßenkarneval ist es nötig, dass die Kleidung strapazierfähig, bequem und gut erkennbar ist. Damit stechen Sicherheitsmitarbeiter besonders bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen heraus und sind als Ansprechpartner und Hilfe in Gefahrensituationen sofort für jeden erkennbar.

 

Finden die Einsätze bei Dunkelheit oder in Straßenverkehrsbereichen statt, verlangen Gesetzgebung und Auftraggeber High Visibility Kleidung nach ISO 20471 der europäischen Norm. Darunter ist zertifizierte Warnschutzkleidung zu verstehen, die mit reflektierenden oder fluoreszierenden Elementen die Sicherheitsmitarbeiter gut sichtbar macht und vor Gefahren schützt.

Ausweispflicht bei Einsätzen

§18 der Bewachungsverordnung (BewachV) klärt die Ausweisregelung für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe. So ist das Mitführen eines Dienstausweises für die Sicherheitskräfte verpflichtend, da sie ihn am Einsatzort jederzeit auf Verlangen des Ordnungsamts oder der Polizei- und Zollbehörden vorlegen müssen. Auf dem Ausweis sind Name bzw. Kennnummer des Mitarbeiters festgehalten sowie das zuständige Sicherheitsunternehmen, welches die Bewachungs- oder Schutztätigkeit ausführt.

Andere Länder, andere Dienstbekleidung?

Während Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe in anderen Ländern, beispielsweise in den USA, nicht selten mit militärisch anmutender Arbeitskleidung und schweren Waffen ausgestattet werden, treten Sicherheitsdienste in Deutschland in der Regel eher diskret und serviceorientiert auf.

Als Full-Service-Sicherheitsunternehmen mit hohem Qualitätsanspruch legen wir großen Wert darauf, dass sich unsere Mitarbeiter nicht nur durch fachliche Kompetenz und notwendige Charakterstärke auszeichnen, sondern R.A.D im Dienst auch mit einem angemessenen Erscheinungsbild repräsentieren.

Ihr #TeamRAD