Hoheitliche Rechte sind Rechte, über die nur der Staat verfügen darf. Polizisten und Beamte des Ordnungsamtes vertreten die hoheitlichen Rechte in der Öffentlichkeit und sind für Jedermann als Staatsvertreter erkennbar.

Sie haben, basierend auf der ihnen übertragenen Hoheitsgewalt, andere Rechte und Befugnisse als eine Privatperson oder ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes.

Privates Sicherheitsgewerbe

Die Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma sind für die private Sicherheit zuständig. Sie dürfen also nicht für die öffentliche Sicherheit und Ordnung tätig werden und besitzen somit keine hoheitlichen Rechte (Ausnahme: Public-Private-Partnership, kurz PPP).

Sie kommen in der Regel in privaten Hausrechtsbereichen wie Diskotheken und Veranstaltungen zum Einsatz und dürfen im Rahmen des Zivilrechts handeln. Dies bedeutet, dass private Sicherheitsmitarbeiter das Hausrecht oder die sogenannten Jedermannsrechte durchsetzen können. Das Hausrecht wird den privaten Sicherheitsmitarbeitern vom Veranstalter des Events oder dem Eigentümer oder Mieter eines Veranstaltungsortes übertragen. Somit dürfen die Sicherheitskräfte in Absprache mit dem Veranstalter entscheiden, wer den Veranstaltungsort betreten darf oder wer ihn frühzeitig verlassen muss.

Jedermannsrechte

wird ein Straftäter auf frischer Tat ertappt („betroffen oder verfolgt“) steht es einem Sicherheitsmitarbeiter und einer Privatperson zu, ihn nach dem Jedermannsrecht (§ 127 StPO – vorläufige Festnahme) festzuhalten.

Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft:

  • die aktuelle Situation muss in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgehalten werden.
  • ist eine Identitätsfeststellung nicht möglich, da der Täter keinen Ausweis bei sich trägt oder sich vehement weigert diesen vorzuzeigen, darf er festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft. Diese muss unmittelbar verständigt werden.
  • ein Täter darf nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht.
  • die Festnahme durch Jedermann muss verhältnismäßig sein und darf nicht mit allen Mitteln durchgesetzt werden.

Public-Private-Partnership

eine Public-Private-Partnership ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Sicherheitsunternehmen, die dazu dient, die Polizei oder das Ordnungsamt zu entlasten.
Bei Großveranstaltungen oder den sogenannten Citystreifen kann es vorkommen, dass private Sicherheitsmitarbeiter hoheitliche Rechte von der Polizei oder dem Ordnungsamt übertragen bekommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kontrollen der Personalausweise oder das Aufnehmen von Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten.
Die Übertragung der hoheitlichen Rechte ist eingeschränkt und gilt nur temporär für den Zeitraum der Zusammenarbeit. Die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsunternehmen müssen sich durch Ihre Dienstkleidung deutlich von denen der öffentlichen Stellen unterscheiden.

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass hoheitliche Rechte nur den Vertretern des Staates zustehen und in Ausnahmefällen auf private Sicherheitsmitarbeiter übertragen werden dürfen. Das Zivilrecht in dessen Rahmen Privatpersonen und Sicherheitsmitarbeiter handeln, bietet eingeschränkte Befugnisse die zur Strafverfolgung, zur Notwehr oder zur Selbsthilfe angewendet werden dürfen.

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