Jedermannsrechte stehen allen, sich in Deutschland aufhaltenden Personen zu. Sie beschreiben, wie wir in bestimmten Situationen handeln dürfen um uns selbst, andere Personen oder unseren Besitz zu schützen oder zu verteidigen.

Wir haben uns im vorletzten Blogbeitrag umfassend mit den hoheitlichen Rechten beschäftigt und die Jedermannsrechte im Zuge dessen erwähnt.

Eine Kenntnis über diese Rechte ist für Privatpersonen (zu denen auch Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen zählen) im Alltag oder in Gefahrensituationen sehr hilfreich, da sie die allgemeine Angst vor rechtlichen Konsequenzen nimmt.

Um das Zitieren der teils zähen Gesetzestexte und deren Paragraphen zu vermeiden, haben wir die, für Sie wichtigsten Jedermannsrechte zusammengefasst:

Notwehr

Die Notwehr erlaubt es, uns gegen einen Angriff auf uns selbst oder eine andere Person zu verteidigen. Allerdings nur, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht oder gegenwärtig ist. Hierbei sollte das mildeste, Erfolgs-versprechende Mittel gewählt werden (Verhältnismäßigkeit).

Defensivnotstand

Der Defensivnotstand (oder auch verteidigender Notstand) besagt, dass wir, um uns oder andere zu schützen, eine Sache einer dritten, unbeteiligten Person beschädigen oder zerstören dürfen, um die Gefahr abzuwehren. In diesem Falle kann kein Schadensersatzanspruch des Eigentümers dieser Sache geltend gemacht werden.

Aggressivsnotstand

Im Gegenzug zu dem bereits kennengelernten Defensivnotstand, besagt der Aggressivnotstand (angreifender Notstand), dass der Eigentümer einer Sache, deren Nutzung nicht verwehren darf, wenn sie zur Abwendung einer Gefahr dient. Zum Ausgleich kann ihm ein Schadensersatzanspruch gewährt werden.

Selbsthilfe

aufgrund der Selbsthilfe, dürfen wir Gegenstände die eine Gefahr für uns darstellen, wegnehmen, zerstören oder beschädigen. Auch erlaubt sie uns, eine Person, von der Gefahr ausgeht, festzuhalten bis die Polizei eintrifft (Mehr dazu: Vorläufige Festnahme)

Selbsthilfe des Besitzers

niemand muss und möchte sich seinen Besitz tatenlos wegnehmen lassen. Die Selbsthilfe des Besitzers, besagt, dass wir uns, wenn nötig, mit Gewalt gegen einen Diebstahl wehren und uns unseren Besitz zurück holen dürfen. Dies gilt allerdings nur für den gegenwärtigen Moment und wenn wir den Dieb auf frischer Tat antreffen.

Vorläufige Festnahme

geht von einer Person eine akute Gefahr aus oder sie hat bereits eine Straftat begangen, dürfen wir sie festhalten. Diese „vorläufige Festnahme durch Jedermann“ ist allerdings nur gerechtfertigt, wenn Fluchtgefahr besteht und die Identität der Person nicht ermittelt werden kann. Festhalten dürfen wir nur mit verhältnismäßig gewählten Mitteln, bis die Polizei vor Ort ist. Diese muss unmittelbar verständigt werden.

Fazit

Auch als Privatpersonen erlauben es die Jedermannsrechte uns gegen Gefahren und Angriffe zu verteidigen ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, muss im Einzelfall der Sachverhalt geprüft werden, um zu ermitteln und abzuwägen, ob eine Handlung gerechtfertigt war. Dies ist ohne Frage die Aufgabe der Obrigkeiten (Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter), doch ist es für jede Privatperson sinnvoll, sich mit diesen Gesetzen vertraut zu machen, um den eigenen Handlungsspielraum und dessen Grenzen genau zu kennen.