Unter dem Wort Objektschutz versteht man die Bewachung eines Gebäudes oder Geländes um dessen Sicherheit zu gewährleisten.

Hierunter fallen viele Objekte wie zum Beispiel, Büroräume, Ladenlokale, temporäre Bauten wie Zelte, Wohnorte in sozialen Brennpunkten, Asylunterkünfte oder auch Privathäuser.

Sinn und Zweck

der Objektschutz zielt darauf ab, die Räumlichkeiten vor Vandalismus, Diebstahl, unbefugtem Eindringen oder Inbesitznahme zu schützen. Daher beinhaltet der Objektschutz nicht selten eine Brandwache oder einem Pförtnerdienst.

Aufgaben

durch die Brandwache kann sichergestellt werden, dass im zu bewachenden Objekt kein Brand ausbricht oder ein ausgebrochener Brand schnellstmöglich bekämpft werden kann. Daher muss der im Objektschutz eingesetzte Mitarbeiter bestens mit der Brandmeldezentrale vertraut sein.

Der Pförtnerdienst stellt sicher, dass nur Mitarbeiter, Bewohner, Zulieferer, Gäste oder andere mit dem Objekt in Verbindung stehende Personen das Gelände oder Gebäude betreten. Dabei werden in der Regel die Personalien aufgenommen und die Uhrzeiten der Ankunft und der Dauer des Aufenthaltes notiert. Zudem können im Zuge eines Objektschutzes Einlasskonrollen durchgeführt werden, die auch Taschen- und/oder Körperkontrollen beinhalten.

Wird ein Objekt Videoüberwacht, obliegt es dem Objektschützer das Videomaterial zu sichten und eventuelle Vorkommnisse zu melden und zu dokumentieren. Ebenso muss die Funktionalität der eingesetzten Videotechnik geprüft und im Bedarfsfall wiederhergestellt werden.

Zur Observation eines Objektes gehört auch die Bestreifung durch ein oder mehreren Teams bestehend aus mindestens zwei Mitarbeitern. Bei den Kontrollgängen muss das Sicherheitspersonal mit höchster Aufmerksamkeit in der Lage sein, jegliche Veränderungen im oder am Objekt zu bemerken. Dabei achten die Mitarbeiter auf den Verschluss von Türen, Fenstern, Luken und sonstigen Einstiegsmöglichkeiten. Zudem wird die Beleuchtung eines Objektes überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Präsenz der Streifenteams (oft auch mit Diensthunden) wirkt abschreckend gegen unbefugtes Eindringen durch Kriminelle oder ungebete Gäste.

Temporäre Objekte

der Objektschutz dient nicht nur der Sicherung feststehender Bauten. Auch im Zuge von Veranstaltungen, kann eine Bewachung von temporärem Schutzgut erfolgen. Wenn zum Beispiel eine Veranstaltung auf oder abgebaut wird, müssen Bühnen, Technik, Getränke- und Imbissstände, Bürocontainer oder Kassenhäuschen bewacht werden.
Oft werden auch Fahrzeuge wie Ausstellungsfahrzeuge oder wertvolle Privatfahrzeuge durch Sicherheitsmitarbeiter bewacht.

Kontrolle

zur Überwachung der Sicherheitsmitarbeiter können Wächterkontrollsysteme dienen. Dabei sind an verschiedenen Stellen des zu schützenden Objekts Kontrollpunkte angebracht. Der Wächter führt ein Handgerät mit sich, welches den Kontrollpunkt erkennt und ihn in Verbindung mit der Uhrzeit speichert und überträgt. So kann in Echtzeit die Anwesenheit des Sicherheitsmitarbeiters am Kontrollpunkt festgestellt werden.

Rechte

den Sicherheitsmitarbeitern im Objektschutz werden die gleichen rechtlichen Befugnisse zugesprochen, die auch für alle anderen Sicherheitsmitarbeiter , die in privaten Unternehmen tätig sind, gelten.
Im Zeitraum seiner Tätigkeit nimmt der Wachmann die Rolle des Besitzdieners ein. Er übt dabei im Namen des Auftraggebers das Hausrecht aus. Zur Durchsetzung steht ihm das in §860 BGB verankerte Recht auf Selbsthilfe des Besitzdieners und die Jedermannsrechte zu.
Alle privaten Sicherheitsdienste benötigen für die Durchführung eines Objektschutzes eine Bewachungserlaubnis. Diese wird von Ordnungsämtern beziehungsweise Landratsämtern nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt.