Aus den heutigen Sicherheitskontrollen an Flughäfen oder bei Veranstaltungen sind die Röntgengeräte kaum noch wegzudenken.

Zur Erkennung von Waffen und Sprengstoffen

Der Begriff XRAY beziehungsweise Röntgenstrahlung bezeichnet Elektromagnetische Wellen mit zwischen Elektronenvolt und Kiloelektronenvolt liegenden Energien. Entdeckt wurde die Röntgenstrahlung am 8. November 1895 von Wilhelm Conrad Röntgen. Relevant ist diese Form der Strahlung nicht nur im Rahmen von Röntgenuntersuchungen, sondern auch von Sicherheitskontrollen jeglicher Art. Regelrecht unverzichtbar ist sie im Flugverkehr: Denn hier werden alle Gepäckstücke gescannt. Zur Erkennung möglicher Waffen oder Sprengstoffe durchleuchten die Kontrollgeräte die Koffer mit Röntgenstrahlen.

Verschiedene Wellenlängen und halbe Lichtgeschwindigkeit

Erzeugt werden Röntgenstrahlen in einer Glasröhre frei von Luft. Mit verschiedenen Wellenlängen und halber Lichtgeschwindigkeit durchstrahlen sie das Gepäck. Auf diese Art und Weise erkennen die Geräte neben der Form auch das Material eines Gegenstands. Weiche, organische Stoffe wie beispielsweise Käse sind durchlässig für alle Wellenlängen. Sie werden orange dargestellt. Anders so bei Stahl: Hier verursachen kurzwellige, besonders energiereiche Röntgenstrahlen ein blaues Bild. Auf diese Art und Weise erkennt der Kontrolleur schon an Form und Farbe des Röntgenbilds das Gefahrenpotenzial eines Gegenstands. All das läuft größtenteils automatisch ab: Die Maschine erkennt auffällige, potenziell gefährliche Gegenstände im Koffer. Ist das der Fall, erfolgt eine Prüfung in Stufen. Der letzte Schritt ist das Öffnen des Koffers durch einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes.

Gewinn an kollektivem und individuellem Schutz

Die Prüfung des Gepäcks erfolgt durch Sicherheitsmitarbeiter beziehungsweise Luftsicherheitsassistenten. Finden sie etwas Verdächtiges, informieren sie die Bundespolizei, welche im Extremfall einen „Entschärfer“ ordern kann. Dies kann durchaus passieren, da die Röntgenbilder auch für geschultes Sicherheitspersonal nicht immer völlig eindeutig zu interpretieren sind. So kann es schon mal vorkommen, dass zum Beispiel gemeinsam mit einem Handy verpackte Schokolade auf einem Bild wie Sprengstoff aussehen kann.

Unbedenklich selbst für Vielflieger

In Deutschland erfolgt die Sicherheitskontrolle von Handgepäck mit Röntgengeräten an Flughäfen auf Basis des Luftsicherheitsgesetzes. In Sachen Strahlenschutz gelten sowohl für Passagiere als auch für Beschäftigte die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen. Vergleichbare rechtliche Vorschriften existieren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Staaten außerhalb der Europäischen Union orientieren sich in ihrer Gesetzgebung an den Empfehlungen der Internationalen Atomenergiebehörde und der Internationalen Strahlenschutzkommission. Der Betrieb von Röntgengeräten zur Sicherheitskontrolle unterliegt den Vorschriften der Röntgenverordnung und der Kontrolle der Landesbehörden. Behördlich bestimmte Sachverständige für Strahlenschutz übernehmen regelmäßig die Prüfung der Röntgengeräte. Die Prüfergebnisse dürfen den Grenzwert der Jahresdosis für eine Einzelperson der Bevölkerung von einem Millisievert nicht überschreiten. Auf diese Art und Weise beträgt die Strahlenexposition während einer Handgepäckkontrolle für Passagiere im Regelfall nicht mehr als 0,2 Mikrosievert – unbedenklich selbst für Vielflieger. Die Bedienung von Röntgenscannern erfordert eine Vielzahl von Qualifikationen in Form von Schulungen. Ebenfalls verpflichtend ist die Anwesenheit eines Strahlenschutzbeauftragten.

Auch in weiteren Bereichen einsatzbar

Röntgenscanner sind nicht nur auf Flughäfen, sondern zunehmend auch auf Großveranstaltungen wie Messen, Festivals oder Konzerten unverzichtbar für die Sicherheit sowohl des Kollektivs als auch des Individuums. Eine Durchleuchtung wird in den meisten Fällen positiv von Gästen aufgenommen. Im Allgemeinen rechnet man mit einem Anstieg der Nachfrage sowohl in Gegenwart und Zukunft.

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